Extrem schnell
Keiner ist schneller als wir. Im Idealfall gründen wir deine Firma innerhalb eines Tages.
Ganz einfach
Fülle einfach unser Formular in wenigen Minuten aus - den Rest koordinieren wir.
Endlos-Support
Bei uns bist du mit all deinen Fragen willkommen - vor, während und nach der Gründung.
3000+
erfolgreiche Firmengründungen
14
Jahre Erfahrung
∞
viel Know How dank Experten-Netzwerk
Besonderheiten einer GmbH
Folgende Rahmenbedingungen sowie Vor- und Nachteile bringt die GmbH als Rechtsform mit sich.
Rahmenbedingungen
- Startkapital ab CHF 20'000.-
- Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
- Name «Fantasiebezeichnung» + GmbH
- Mind. 1 Gesellschafter & 1 Geschäftsführer (selbe Person möglich)
- Beteiligung durch weitere Personen möglich
- Doppelte Buchführung zwingend
- Separate Steuererklärung
- AHV Beiträge abhängig von bezogenem Lohn
Vor- und Nachteile auf einen Bllick
- ✓ Keine private Haftung
- ✓ Übertragung der Gesellschaft möglich
- ✓ Geringes Mindestkapital
- ✘ Keine Anonymität der Gesellschafter
- ✘ Tiefere Akzeptanz als AG
- ✘ Doppelte Besteuerung (Gesellschaft & Privat)
Kostenlose Beratung anfrodern
FAQ's
Die meistgestellten Fragen bei eine Gründung.
Nachdem du das Gründungsformular ausgefüllt hast, kontaktieren wird dich innerhalb von 24h und begleiten dich Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess, von der Formulierung des Firmenzwecks bis hin zum Handelsregistereintrag.
Alles, was du im Gründungsformular eingibst, können wir noch gemeinsam beim Beratungsgespräch ändern oder anpassen.
Nach dem Beratungsgespräch erhältst du innerhalb eines Arbeitstages sämtliche Gründungsdokumente von uns zugeschickt.
Nach deren Unterzeichnung schickst du uns alle Dokumente inklusive der Kapitaleinzahlungsbestätigung per Post zu. Wir lassen die Gründung gleich nach Posteingang öffentlich beurkunden und schicken noch am selben Tag alle Gründungsdokumente an das zuständige Handelsregisteramt.
Die Publikation über den Eintrag deiner GmbH oder AG erfolgt, abhängig vom Kanton, in der Regel innerhalb von rund 10-14 Tagen. Manche Handelsregisterämter bieten auch ein beschleunigtes Verfahren an. Dieses verursacht allerdings Zusatzkosten von CHF 100.- bis CHF 300.- (abhängig vom Kanton).
Die Gründungskosten variieren zwischen CHF 250.- und 1'500.- je nach Rechtsform und Art der Einlage. Weitere Informationen dazu findest du bei unseren Preisen:
Wenn du uns als Partner für deine Firmenbuchhaltung wählst, erstatten wir dir nach der Gründung sämtliche Kosten für unseren Gründungs-Service wieder zurück.
Die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos kostet im Schnitt CHF 150.- bis CHF 300.-. Zudem fallen amtliche Gebühren von ca. CHF 600.- bis CHF 700.- für den Eintrag einer GmbH oder AG ins Handelsregister an.
Die einzelnen Rechtsformen weisen diverse Unterschiede in verschiedenen Bereichen auf (z.B. Haftung, Mindesteinlage, Buchführung etc.). Gerne beraten wir dich am Telefon bei der Wahl der passenden Rechtsform für dich.
Sobald deine Gründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert worden ist, kannst du über das auf Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto hinterlegte Geld frei verfügen. Die Bank verlangt dafür in den meisten Fällen eine Kopie des Handelsregisterauszuges von deiner Firma.
Falls du schneller über das Geld verfügen möchtest, kannst du manche Handelsregisterämter mit einem beschleunigten Verfahren zur Eintragung beauftragen. Das kostet zusätzlich zwischen CHF 100.- und CHF 300.- (je nach Kanton).
Anstelle von Bargeld kannst du auch Vermögenswerte in der Höhe deines Gesellschaftskapitals einbringen. Mischformen zwischen Bar- und Sacheinlage sind ebenfalls möglich.
Für eine Gründung mit Sacheinlage werden im Vergleich zu einer Gründung mit Bareinlage zusätzlich noch folgende Dokumente benötigt:
- Gründungsbericht
- Sacheinlagevertrag
- Prüfungsbericht von einem staatlich zugelassenen Revisor (wird von uns organisiert)
Im Prüfungsbericht muss unser staatlich zugelassener Revisor bestätigen, dass der Gründungsbericht vollständig und richtig ist, damit der Eintrag im Handelsregister erfolgen kann.
Die Erstellung des Gründungsberichts und des Sacheinlagevertrages sowie die Prüfung durch den Revisor ergeben einen Aufpreis von pauschal CHF 750.- (Gründungskosten Sacheinlage CHF 1'500.- statt Bareinlage CHF 750.-).
Grundsätzlich gilt für Unternehmen in der Schweiz erst ab einem Umsatz von CHF 100'000.- eine Mehrwertsteuerpflicht. Falls eine Steuerpflicht gegeben ist, muss man sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und eine Mehrwertsteuernummer beantragen.
Wird die Umsatzgrenze aber erst einige Zeit nach der Gründung erreicht, so muss sich die Gesellschaft erst per 01. Januar des Jahres nach der Überschreitung dieser Grenze bei der ESTV anmelden. Manche Leistungen sind sogar von der Steuerpflicht befreit (z.B. Lieferungen von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden).
Unter gewissen Umständen kann es sogar Sinn machen, sich der Steuerpflicht freiwillig zu unterstellen, auch wenn man die Umsatzgrenze von CHF 100'000.- nicht erreicht. Beispiel: Wenn du deinen Umsatz zu einem grossen Teil durch Exporte erzielst, ist eine freiwillige Unterstellung ratsam. Deine Exporte unterliegen nämlich nicht der Steuerpflicht. Die bezahlten Vorsteuern kannst du jedoch trotzdem geltend machen.