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unseres mit dir
Unsere Checklisten helfen dir bei der Gründung und darüber hinaus
Vor der Gründung
Nach der Gründung
Wann ist eine Änderung des HR Eintrags nötig?
Gewisse Änderungen in der Firma müssen dem Handelsregister gemeldet werden. Dabei gibt es zwei Arten von Änderungen:
Handelregisteränderung (kein Notar nötig)
- Änderung der Firmenadresse innerhalb derselben politischen Gemeinde
- Eintragung, Änderung oder Löschung von Personen
- Übertragung von Stammanteilen
- Eintragung weiterer Adressen
Statutenänderung (Notar nötig)
- Sitzverlegung in eine andere politische Gemeinde
- Firmennamen ändern
- Firmenzweck ändern
- Rechtsformzuastz in zusätzlichen Sprachen eintragen
FAQ's
Die meistgestellten Fragen.
Fragen zur Gründung
Nachdem du das Gründungsformular ausgefüllt hast, kontaktieren wird dich innerhalb von 24h und begleiten dich Schritt für Schritt durch den gesamten Gründungsprozess, von der Formulierung des Firmenzwecks bis hin zum Handelsregistereintrag.
Alles, was du im Gründungsformular eingibst, können wir noch gemeinsam beim Beratungsgespräch ändern oder anpassen.
Nach dem Beratungsgespräch erhältst du innerhalb eines Arbeitstages sämtliche Gründungsdokumente von uns zugeschickt.
Nach deren Unterzeichnung schickst du uns alle Dokumente inklusive der Kapitaleinzahlungsbestätigung per Post zu. Wir lassen die Gründung gleich nach Posteingang öffentlich beurkunden und schicken noch am selben Tag alle Gründungsdokumente an das zuständige Handelsregisteramt.
Die Publikation über den Eintrag deiner GmbH oder AG erfolgt, abhängig vom Kanton, in der Regel innerhalb von rund 10-14 Tagen. Manche Handelsregisterämter bieten auch ein beschleunigtes Verfahren an. Dieses verursacht allerdings Zusatzkosten von CHF 100.- bis CHF 300.- (abhängig vom Kanton).
Die Gründungskosten variieren zwischen CHF 250.- und 1'500.- je nach Rechtsform und Art der Einlage. Weitere Informationen dazu findest du bei unseren Preisen:
Die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos kostet im Schnitt CHF 150.- bis CHF 300.-. Zudem fallen amtliche Gebühren von ca. CHF 600.- bis CHF 700.- für den Eintrag einer GmbH oder AG ins Handelsregister an.
Die einzelnen Rechtsformen weisen diverse Unterschiede in verschiedenen Bereichen auf (z.B. Haftung, Mindesteinlage, Buchführung etc.). Gerne beraten wir dich am Telefon bei der Wahl der passenden Rechtsform für dich.
Sobald deine Gründung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) publiziert worden ist, kannst du über das auf Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto hinterlegte Geld frei verfügen. Die Bank verlangt dafür in den meisten Fällen eine Kopie des Handelsregisterauszuges von deiner Firma.
Falls du schneller über das Geld verfügen möchtest, kannst du manche Handelsregisterämter mit einem beschleunigten Verfahren zur Eintragung beauftragen. Das kostet zusätzlich zwischen CHF 100.- und CHF 300.- (je nach Kanton).
Anstelle von Bargeld kannst du auch Vermögenswerte in der Höhe deines Gesellschaftskapitals einbringen. Mischformen zwischen Bar- und Sacheinlage sind ebenfalls möglich.
Für eine Gründung mit Sacheinlage werden im Vergleich zu einer Gründung mit Bareinlage zusätzlich noch folgende Dokumente benötigt:
- Gründungsbericht
- Sacheinlagevertrag
- Prüfungsbericht von einem staatlich zugelassenen Revisor (wird von uns organisiert)
Im Prüfungsbericht muss unser staatlich zugelassener Revisor bestätigen, dass der Gründungsbericht vollständig und richtig ist, damit der Eintrag im Handelsregister erfolgen kann.
Die Erstellung des Gründungsberichts und des Sacheinlagevertrages sowie die Prüfung durch den Revisor ergeben einen Aufpreis von pauschal CHF 750.- (Gründungskosten Sacheinlage CHF 1'500.- statt Bareinlage CHF 750.-).
Grundsätzlich gilt für Unternehmen in der Schweiz erst ab einem Umsatz von CHF 100'000.- eine Mehrwertsteuerpflicht. Falls eine Steuerpflicht gegeben ist, muss man sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden und eine Mehrwertsteuernummer beantragen.
Wird die Umsatzgrenze aber erst einige Zeit nach der Gründung erreicht, so muss sich die Gesellschaft erst per 01. Januar des Jahres nach der Überschreitung dieser Grenze bei der ESTV anmelden. Manche Leistungen sind sogar von der Steuerpflicht befreit (z.B. Lieferungen von Gegenständen, die direkt ins Ausland befördert oder versendet werden).
Unter gewissen Umständen kann es sogar Sinn machen, sich der Steuerpflicht freiwillig zu unterstellen, auch wenn man die Umsatzgrenze von CHF 100'000.- nicht erreicht. Beispiel: Wenn du deinen Umsatz zu einem grossen Teil durch Exporte erzielst, ist eine freiwillige Unterstellung ratsam. Deine Exporte unterliegen nämlich nicht der Steuerpflicht. Die bezahlten Vorsteuern kannst du jedoch trotzdem geltend machen.
Fragen zu Handelsregiseränderungen
Jede Änderung von Firmenangaben muss dem zuständigen Handelsregister gemeldet werden. Im folgenden siehst du eine detaillierte Auflistung der Mutationen, welche angemeldet werden müssen:
- Änderung der Firmenadresse oder des Firmensitzes
- Eintragung, Änderung oder Löschung von Personen
- Übertragung von Stammanteilen (bei der GmbH)
- Eintragung weiterer Adressen
- Neuer Firmenname
- Neuer Firmenzweck
- Rechtsformzusatz in zusätzlichen Sprachen eintragen
- Allgemeine Änderungen an den Statuten
Nachdem du deine Änderungen in unserem Formular erfasst hast, rufen wir dich innerhalb eines Arbeitstages an, um allfällige Fragen von dir zu klären (falls du eine Beratung wünschst). Danach erhältst du gleich alle nötigen Dokumente zur Unterschrift zugeschickt.
Wenn deine Änderungen ohne öffentliche Beurkundung angemeldet werden können, kannst du die unterzeichneten Dokumente gleich an das zuständige Handelsregisteramt schicken. Ansonsten schickst du die Unterlagen an unseren Notar, der noch am selben Tag die öffentliche Beurkundung durchführt und danach alles beim zuständigen Handelsregisteramt eingereicht.
Wir verarbeiten alles innerhalb eines Arbeitstages. Das Handelsregisteramt benötigt in der Regel 10-14 Tage um deinen Eintrag anzupassen.
Unsere Dienstleistung kostet pauschal CHF 250.- plus MwSt., falls die Statuten nicht angepasst werden müssen. Wenn eine Statutenänderung nötig ist, berechnen wir pauschal CHF 500.- plus MwSt. Die Kosten für den Notar sind im Preis inbegriffen.
Die Gebühren vom Handelsregister sind nicht im Preis inklusive und werden direkt vom Handelsregisteramt in Rechnung gestellt. Die Gebühren hängen von der Anzahl Änderungen ab.